Beerdigung
Wenn ein nahe stehender Mensch stirbt, wirft das die Angehörigen oft aus der Bahn. Neben der Trauer und dem Abschiednehmen ist vieles zu regeln und zu erledigen. Da ist es gut, wenn die Angehörigen nicht alleine gelassen sind.
Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten die Trauernden in dieser Phase und bieten ihre Hilfe an bei der Aufgabe, mit dem Schmerz fertig zu werden und den Abschied zu gestalten.
Wenn es gewünscht wird, kommen sie auch als Begleiter/innen während der letzten Lebensphase eines Menschen oder zur Aussegnung unmittelbar nach dem Tod nach Hause.
Nach dem Tod regelt der Bestatter viele behördliche Dinge und entlastet die Angehörigen dadurch sehr.
Die inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier wird mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen.
Die Trauerfeier ist ein Gottesdienst, in dem der Erinnerung an die Verstorbenen Raum gegeben wird, in dem die Angehörigen Trost und Halt bekommen sollen und in dem auch Menschen aus dem Freundeskreis, der Nachbarschaft oder dem Dorf sich verabschieden und den Trauernden ihr Mitgefühl bekunden können. In einem Vorgespräch zwischen Pfarrer/in und Angehörigen können die Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier bzw. Beerdigung bedacht werden wie etwa ein Bibelvers, der der Ansprache zu Grunde gelegt wird, oder auch die Auswahl der Musik, die gespielt wird. Dabei können persönliche Vorlieben der/des Verstorbenen oder der Angehörigen berücksichtigt werden. Allerdings soll der Charakter des Gottesdienstes dadurch nicht verloren gehen.
Wenn der/die Verstorbene nach der Trauerfeier eingeäschert wird, kann der Pfarrer/die Pfarrerin auch gebeten werden, bei der Urnenbeisetzung anwesend zu sein.
In einem Sonntagsgottesdienst nach der Beerdigung bzw. nach der Beisetzung der Urne werden die Verstorbenen im Gottesdienst noch einmal namentlich genannt und in die Fürbitte der Gemeinde eingeschlossen, ebenso wie im auf die Bestattung folgenden Ewigkeitssonntag. Dazu werden die Angehörigen eingeladen.
Bestattung in einer anderen als der Heimatgemeinde
Wer eine Bestattung in einer anderen Kirchengemeinde wünscht, braucht ein Dimissoriale. Das ist eine Bestätigung, dass der Heimatpfarrer/die Heimatpfarrerin über die anstehende Amtshandlung informiert wird und der Durchführung an einem anderen Ort zustimmt.
Wer ein solches Formular benötigt, erhält das im Pfarrbüro der Heimatgemeinde. Die Daten über die Amtshandlung werden nach der Durchführung durch den beteiligten Pfarrer/die beteiligte Pfarrerin an die Heimatgemeinde weitergeleitet.