Eintritt

Der Eintritt ist frei !

Kirchenmitgliedschaft

Durch die Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft der Christen und Christinnen aufgenommen – und damit in die Kirche. Jedes Kirchenmitglied gehört in der Regel in die Kirchengemeinde, wo es seinen ersten Wohnsitz hat.

Wer aus der Kirche austreten will, muss dies beim Standesamt der Wohnortgemeinde tun. Mit dem Kirchenaustritt gehen alle kirchlichen Rechte verloren, d. h. etwa die Möglichkeit, ein Patenamt zu übernehmen oder kirchlich bestattet zu werden.

Wer wieder in die Kirche eintreten möchte, kann das in einem Gespräch mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin tun – in der eigenen Gemeinde oder in einer anderen. Auch im „Haus der Kirche“ in Darmstadt, Rheinstraße, ist das zum Beispiel möglich.